



In der folgenden Übersicht sind alle Führerscheinklassen, die wir anbieten, mit allen Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Zweirädrige Kleinkrafträder
Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Alter: 15, 16*)
Bemerkung:
*) Mindestalter:
15 für Teilnehmer am Modellversuch in Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt
16 in allen anderen Bundesländern
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Alter: 16
Bemerkung:
Einschluss: AM
Krafträder
Alter: 18
Bemerkung:
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von „A1“ auf „A2“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A1“) erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Einschluss: AM, A1
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Alter: 20, 21 oder 24*) Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von
Bemerkung:
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von „A2“ auf „A“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A2“) erforderlich – praktische Prüfung muss sein! *)
Mindestalter:20 bei Aufstieg von „A2“ auf „A“21, wenn nur „Trikes“ gefahren werden24 beim Direkterwerb Einschluss: AM, A1, A2




Kraftfahrzeuge 1)
Anhängerregelung
Alter: 17 oder 18*)
Bemerkung:
*) Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren
ab 17 Jahren (BF 17),
18 beim Direkterwerb Einschluss: AM, L
Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
Alter: vgl. „B“
Bemerkung:
Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl „96“ erteilt.
Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.




Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
Alter: 16
Bemerkung:
keine
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder
selbstfahrende Futtermischwagen
Alter: 16
Bemerkung:
*) Nur für Fahrer ab 18 Jahren


Kraftfahrzeuge 1)
Alter: 18
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
Alter: 18
Bemerkung:
Vorbesitz: C1
Kraftfahrzeuge 1)
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
Alter: 18 oder 21*)
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
*) Mindestalter:
18 nach erfolgter Grundqualifikation
sowie für Personen während oder nach einer „speziellen Berufsausbildung“
21 beim Direkterwerb
Kraftfahrzeuge 1)
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
Alter: vgl. „C“
Bemerkung:
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Komm einfach vorbei, um dich beraten zu lassen:
Dienstags von 16.00 bis 18.30 Uhr und montags + donnerstags ab 18.30 Uhr vor dem Unterricht oder nach Vereinbarung.
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