A
AM
· bbH max. 45 km/h
· Hubraum max. 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
· Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
· bbH max. 45 km/h
· Hubraum max. 50 cm3 (Fremdzündung)
· Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
· bbH max. 45 km/h
· Hubraum max. 50 cm3 (Fremdzündung)
· Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
· Leermasse max. 350 kg
15, 16*)
*) Mindestalter:
15 für Teilnehmer am Modellversuch in Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt
16 in allen anderen Bundesländern
A1
· Hubraum max. 125 cm3
· Leistung max. 11 kW
· Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
· Hubraum über 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
oder
· bbH über 45 km/h
· Leistung max. 15 kW
16
Einschluss: AM
A2
· Leistung max. 35 kW
· Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
18
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von „A1“ auf „A2“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A1“) erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Einschluss: AM, A1
A
20, 21 oder 24*)
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von „A2“ auf „A“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A2“) erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
*) Mindestalter:
20 bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21, wenn nur „Trikes“ gefahren werden
24 beim Direkterwerb
Einschluss: AM, A1, A2
· Hubraum über 50 cm3 oder
· bbH über 45 km/h
· Leistung über 15 kW
· Hubraum über 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
oder
· bbH über 45 km/h
· Leistung über 15 kW
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B
B
· zG max. 3.500 kg
· max. 8 Personen außer dem Fahrer
· Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
· Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
17 oder 18*)
*) Mindestalter:
17 beim Begleiteten Fahren
ab 17 Jahren (BF 17),
18 beim Direkterwerb
Einschluss: AM, L
B 96
· zG Anhänger über 750 kg
· zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
vgl. „B“
Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl „96“ erteilt.
Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.
BE
· zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3.500 kg
17 oder 18*)
Vorbesitz B:
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
*) Mindestalter:
17 beim Begleiteten Fahren
ab 17 Jahren (BF 17),
18 beim Direkterwerb
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L+T
L
· für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
· bbH max. 40 km/h
· mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
· bbH max. 25 km/h
· auch mit Anhänger
16
keine
T
· für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
· bbH max. 60 km/h *)
· für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH ma. 40 km/h
· auch mit Anhänger
· für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
· bbH max. 40 km/h
· auch mit Anhänger
16
Einschluss: AM, L
*) Nur für Fahrer ab 18 Jahren
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C
C1
· zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
· max. 8 Personen außer dem Fahrer
· mit Anhänger bis 750 kg zG
18
Vorbesitz: B
C1E
· zG Anhänger über 750 kg
· zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
· zG Anhänger über 3.500 kg
· zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
18
Vorbesitz: C1
C
· zG über 3.500 kg
· max. 8 Personen außer dem Fahrer
· mit Anhänger bis 750 kg zG
18
oder 21 *)
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
*) Mindestalter:
18 nach erfolgter Grundqualifikation
sowie für Personen während oder nach einer „speziellen Berufsausbildung“
21 beim Direkterwerb
CE
· zG Anhänger über 750 kg
vgl.
„C“
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
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Um die Unfallzahlen junger Fahrer und Fahranfänger möglichst gering zu halten, stellt der Gesetzgeber den Führerschein „auf Probe“ aus. Die Probezeit dauert zunächst 2 Jahre.
Wer in dieser Probezeit „auffällig“ wird, z. B. durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, bei nicht Halten am STOP-Schild, „Ampel überfahren“ oder „zu dicht auffahren“, hat mit einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre zu rechnen. Außerdem ordnet die zuständige Führerscheinstelle die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) an. Solltest du nicht am ASF teilnehmen oder Teile versäumen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Soweit muss es aber gar nicht kommen. Sobald du eine Aufforderung vom Amt bekommst, weil dir ein grober Fehler unterlaufen ist, solltest du dich möglichst bald melden und dich zum Seminar anmelden.
Das Seminar hat nichts mit dem bisherigen Theorieunterricht und „Bögen ausfüllen“ zu tun. Hier geht es eher darum, die Fahrzeugbeherrschung zu verbessern, Regelkenntnis aufzufrischen, bessere Gefahrenwahrnehmung, Einschätzung der eigenen Fähigkeiten, Kontrolle der eigenen Gefühle, Verantwortungs- und Risikobewusstsein und Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Darüber sprechen wir in mehreren „Sitzungen“ in geschlossener, entspannter Runde.
Wer als Fahrer bis zu fünf Punkte „auf dem Konto“ hat, kann einen davon im FES abbauen (Das ist allerdings nur alle fünf Jahre möglich.). Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Der verkehrspädagogische Teil besteht aus 2 Modulen zu je 90 Minuten und findet in kleiner Runde in der Fahrschule statt. Beim Verkehrspsychologen verbringst du zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten.
Interessant ist dieses Seminar für diejenigen, die Fahranfängern beim begleiteten Fahren zur Seite stehen möchten. Dies ist nämlich nur ohne Punkte auf dem Konto möglich.
Sowohl Aufbauseminare als auch Fahreignungsseminare werden in der Fahrschule von Reinhold durchgeführt.
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Mühlenstraße 12 • 49565 Bramsche
Tel 05461-88 00 88 • mobil 0171-1 47 22 40